Tagungs­förderung

Die Stiftung fördert ausgewählte Tagungen und Workshops mit bis zu 80 Teilnehmenden. Sie öffnet die historischen Räume und den Garten am Stiftungssitz in Nymphenburg für Gäste und sorgt auf diese Weise für eine konzentrierte Tagungsatmosphäre.

Die Stiftung übernimmt die Verpflegung während der Tagung, ebenso die Bereitstellung der Medientechnik. Fördervoraussetzung ist die gesicherte Übernahme der Reise- und Hotelkosten aus institutionellen Etats oder durch Drittmittel.

Ihr formloser Förderantrag sollte grundlegende Informationen über Rahmen und Inhalt der Veranstaltung, den wissenschaftlichen Nutzen, die geplante Teilnehmerzahl sowie mögliche Zeitfenster enthalten. Ein Kurzexposé kann das sinnvoll zusammenfassen. Nach Eingang prüfen wir zuerst veranstaltungstechnische (Dauer, Zeitraum, Teilnehmerzahl) und nachfolgend inhaltliche Aspekte. Eine Bearbeitung erfolgt schnellstmöglich, ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Veranstaltungen üblicherweise bis zu einem Jahr im Voraus geplant werden.

Ihr Ansprechpartner

Hinweis für Gäste: Pandemiebedingt empfehlen wir das Tragen einer FFP2-Maske.